Zugang zu Informationen
Mit dem EPER soll das Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit gestärkt werden, indem der Zugang zu Informationen im Umweltbereich ermöglicht wird.
Dies entspricht auch der Intention der Aarhus-Konvention, die Beteiligung der Öffentlichkeit im Umweltbereich bzw. an Umweltentscheidungen zu stärken. Die Darstellung der deutschen EPER-Daten kann als ein erster Schritt für ein nationales
PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) gesehen werden, das schrittweise auch für Deutschland aufgebaut wird.
EU-weites Verzeichnis
Der Hauptzweck des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER - European Pollutant Emission Register) ist, vergleichbare Emissionsdaten einzelner industrieller Quellen und Tätigkeiten zu sammeln, in einer gemeinsamen Datenbank zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das EPER basiert auf Artikel 15 (3) der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (
IVU-Richtlinie). Das EPER wird mit der
Entscheidung 2000/479/EG der Kommission vom 17.7.2000 (EPER-Entscheidung) über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) konkretisiert. Es sind die Schadstoffemissionen der berichtspflichtigen Betriebe an die EU-Kommission zu berichten. Diese veröffentlicht die Daten aller berichtspflichtigen Betriebe in der EU im Internet. Die Daten der ersten EU-weiten Berichterstattung können seit Februar 2004 im Internet abgefragt werden. Auf den folgenden Seiten werden speziell die deutschen EPER-Betriebe dargestellt.
Emissionen in Luft, Gewässer und externe Kläranlagen
Zu berichten sind Emissionen (Freisetzungen) in die Luft, in Gewässer ("direkte Einleitung") und über die Kanalisation in externe Kläranlagen ("indirekte Einleitung"). Zu beachten ist der Unterschied zwischen direkter und indirekter Einleitung: Bei der direkten Einleitung werden die Schadstoffe von den Betrieben direkt in ein Gewässer eingeleitet. Bei der indirekten Einleitung werden die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe zuvor in einer externen Kläranlage reduziert, so dass nur ein wesentlich geringerer Anteil der vom Betrieb für das EPER berichteten Schadstofffracht in die Umwelt gelangt!
Emissionen aus großen Industriebetrieben
Nicht alle existierenden Industriebetriebe sind aufgefordert, Emissionen zu melden. Berichtspflichtig sind nur solche Betriebe, die Aktivitäten nach Anhang I der IVU-Richtlinie verrichten.
Aus 56 Tätigkeitsbereichen wird in EPER berichtet.
1. Energiesektor (z.B. Öl, Gas, Kohle, Koks)
2. Metallindustrie (Eisen und Nichteisen)
3. Bergbau (Zementklinker, Kalk, Glas, Mineralien, keramische Erzeugnisse und Asbest)
4. Chemische Industrie (organische u. anorganische Chemie, Arzneimittel, Biozide und Explosivstoffe)
5. Abfallbehandlung (Deponien und Müllverbrennungsanlagen)
6. Sonstige Industrie (z.B. Holz- und Papierindustrie, Schlachthöfe, Schweine- und Geflügelzucht)
Die üblicherweise den diffusen Emissionen zugerechneten Emissionen aus Deponien fallen im EPER unter die Quellenkategorie 5.3/5.4 "Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle (> 50 t/Tag) und Deponien (> 10 t/Tag)" und werden als Punktquelle berichtet.
50 Schadstoffe, die über bestimmten Mindestemissionen (Schwellenwerte) liegen
Für das EPER müssen 50 Schadstoffe berichtet werden, sofern sie bestimmte Mindestemissionen überschreiten. Die Schadstoffe mit den dazugehörigen Schwellenwerten sind in Anhang A1 der EPER-Entscheidung festgelegt. Zu den Schadstoffen gehören Klimagase, Schwermetalle, chlororganische Verbindungen etc.), für die die Jahresfrachten in kg pro Jahr berichtet werden müssen.
Die
Schadstoffliste enthält sowohl Einzelstoffe als auch Stoffgruppen. Von den 50 Schadstoffen sind 37 für Luftemissionen und 26 für Wasseremissionen von Bedeutung.
Die
Emissionsschwellenwerte für die einzelnen Schadstoffe wurden so festgelegt, dass damit 90 % der Emissionen dieses Schadstoffs in Europa erfasst werden sollen. Die Schwellenwertfestlegung bewirkt außerdem, dass Betriebe emittierte Schadstoffe, die unter dem Schwellenwert liegen (sog. nicht signifikante Emissionen) nicht berichten müssen.
Die Schadstoffemissionen können von den Betreibern
gemessen, berechnet oder geschätzt werden.
Die Festlegung der Schadstoffe erfolgte auf Grundlage der Umweltrelevanz industrieller Emissionen in Europa unter Berücksichtigung der Liste in Anhang III der
IVU-Richtlinie sowie der Schadstoffe in bereits bestehenden internationalen Berichtspflichten.
Industriebetriebe berichten
Die erste Berichterstattung für das EPER erfolgte im Juni 2003. Die Erhebung der Luftemissionen wurde in Deutschland über das bestehende System der Emissionserklärung nach der sog. Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) durchgeführt. Danach müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ihre Luftemissionen regelmäßig der zuständigen Behörde melden. Bezugszeitraum für die letzte Erklärung war das Jahr 2000, der Großteil der berichteten Luftemissionen stammt daher aus dem Jahr 2000. Die Berichterstattung der Betreiber zu Schadstoffeinträgen in Gewässer bzw. über die Kanalisation in externe Kläranlagen erfolgte auf Basis neu eingeführter Länderverordnungen. Die Daten zum Abwasser beziehen sich auf die Jahre 2000, 2001 oder 2002.
Im Jahr 2006 werden die Daten aus 2004 veröffentlicht.Die Veröffentlichung des dritten Berichts ist im Jahr 2009 für die Emissionen aus 2007 vorgesehen. Von da an ist eine jährliche Berichterstattung geplant.
Die Schadstoffliste enthält sowohl Einzelstoffe als auch Stoffgruppen. Von den 50 Schadstoffen sind 37 für Luftemissionen und 26 für Wasseremissionen von Bedeutung.
Genehmigungen und Erlaubnisse
Industriebetriebe unterliegen in Deutschland bezüglich ihrer Emissionen in die Luft dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen, bezüglich ihrer Abwassereinleitungen dem Wasserhaushaltsgesetz, den Landeswassergesetzen und der Abwasserverordnung mit ihren 57 branchenbezogenen Anhängen. Darin sind strenge Emissionsgrenzwerte für Schadstofffreisetzungen in Luft und Wasser vorgeschrieben, die zur Grundlage von Genehmigungen und Erlaubnissen gemacht werden.
Moderne Umwelttechnologien
Diese strengen Grenzwerte sind nur mit hohen Anstrengungen im Bereich Umweltschutz (z. B. Emissionsminderungsmaßnahmen) zu erreichen. Dabei ist der Stand der Technik anzuwenden.
Die Höhe der emittierten Schadstoffe eines Betriebes lässt keinen direkten Rückschluss auf die von diesem Betrieb eingesetzten Umweltschutzmaßnahmen zu. Die Höhe der Schadstoffemissionen wird maßgeblich von der Produktionsmenge und der Art der hergestellten Produkte bestimmt.
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